Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Geschäftsverkehr mit der Kirste e.K. Vertrieb von Bausystemen, An der Sprotte 4,D-04626 Schmölln (nachfolgend Kirste e.K. genannt ) gelten nachstehende “Allgemeine Geschäftsbedingungen “, sofern sie nicht per Kaufvertrag schriftlich geändert oder ganz oder teilweise ausgeschlossen wurden.

1. Auftragserteilung:
Alle Angebote sind freibleibend. Zusätzliche Vereinbarungen, auch mit Mitarbeitern der Kirste e.K., werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Kirste e.K. rechtsgültig. Das vom Käufer schriftlich bestätigte Angebot wandelt dann zum Kaufvertrag bzw. zur Lieferbeauftragung.

2. Preise, Preiserhöhungen:
Die Angebotspreise der Kirste e.K. behalten vier Wochen ab dem Angebotsdatum ihre Gültigkeit. Erteilen der/die Käufer innerhalb des Angebotszeitraumes den Auftrag an die Kirste e.K., so gelten die vereinbarten Preise für weitere sechs Monate innerhalb der die vereinbarte Warenlieferung erfolgen soll. Nach Ablauf der durch Kirste e.K. zugesagten Angebots- Preisbindung von vier Wochen verfällt das Preisangebot und muss dann neu bestätigt, bzw. nachkalkuliert werden. Verändert sich während der Vertragsdauer der Mehrwertsteuersatz, so gilt der am Tage der jeweiligen Lieferung gültige Satz für die noch nicht in Käufereigentum übergegangene und bezahlte Ware. Sofern im Angebot / Kaufvertrag nicht anderweitig vereinbart, wird die Ware von Kirste e.K. am Lager zur Abholung durch den/die Käufer bereitgestellt. Warenanlieferungen vom Lager der Kirste e.K. zum Käufer können gegen eine Frachtkostenpauschale welche nach Lieferart, Lieferumfang und Entfernung kalkuliert, mit dem Käufer abgestimmt und durchgeführt werden.

3. Nebenkosten:
In den Angebotspreisen sind alle Nebenkosten die durch die Lagerung der Ware und deren Bevorratung entstehen während der vereinbarten Preiszusage enthalten.

4. Lieferzeiten, Verzug:
Die Lieferzeiten betragen bei Lagerware in der Regel ein bis zwei Wochen; bei Sonderbauteilen / Anfertigungen ist von einer Lieferzeit von ca. zwei bis vier Wochen nach der technischen Klärung auszugehen. Bei Lieferungen von Fertigteilen und Fertigteildecken ist von einer Lieferzeit von drei bis sechs Wochen nach technischer Klärung auszugehen. Diese Lieferfristen gelten nur annähern d. Rücktritt vom Vertrag wegen Verzugs kann der Käufer erst dann erklären, wenn er Kirste e.K. mit Einschreiben eine angemessene Nachfrist (in der Regel mindestens drei Wochen ab Verzug) gesetzt hat. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, Kirste e.K. trifft grobes
Verschulden oder Vorsatz. Bei höherer Gewalt ist Kirste e.K. berechtigt, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit nach Beseitigung der
Hindernisse hinauszuschieben. Das Gleiche gilt bei Streiks und Aussperrungen, Feuer, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, durch behördliche Verfügung hervorgerufene Hindernisse etc, soweit Kirste e.K. kein oder nur leichtes Verschulden trifft.

5. Lieferung, Abnahme:
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Ablieferung der Waren geht die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs (z.B. Diebstahl der Ware) auf den Käufers über. Der Käufer hat für eine für die Ware entsprechende bei jedem Wetter geeignete Zufahrt zur Entladestelle zu sorgen. Ereignisse höherer Gewalt sowie
Umstände die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Eventuell vom Käufer zu vertretende Wartezeiten können diesem durch Kirste e.K. in Rechnung gestellt werden. Bei unberechtigter Nichtannahme gehen alle dadurch entstehenden Kosten und Risiken zu Lasten des Käufers.
Der Käufer kann nur nach Abstimmung mit Kirste e.K. einzelne Materialien aus dem vertraglichen Lieferprogramm herausnehmen. Über den zu gewährenden Nachlass muss Übereinstimmung herrschen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Lieferung auf Inseln durchführen, es muss ein Hafen als Ziel angegeben werden. 

6. Zahlung und Zahlungssicherung:
Soweit im Kaufvertrag keine Sondervereinbarungen über die Zahlung getroffen wurden gelten folgende Zahlungsmodalitäten.
a) Kleinmengen Lagerware:
Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb 10 Werktagen.
Zahlungen dürfen nur auf das von der Kirste e.K. angegebene Konto ergehen. Zahlungen an Mitarbeiter der Kirstee.K. sind unzulässig.
b) Objektwaren Lieferung:
Zahlung nach Zahlplan aus dem Angebot / bestätigten Kaufvertrag
Die Zahlungen des Käufers erfolgen entsprechend dem Angebot / Kaufvertrag bestätigten Zahlplan. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner. Erfolgt die Warenlieferungin Teilmengen, so sind die jeweils vereinbarten Teilraten innerhalb 10 Tage nach erfolgter Lieferung jedoch spätestens vor der Verarbeitung der Baustoffe ohne Abzug zuzahlen. Vor einer neuen Teillieferung muss der jeweils vorherige Betrag einer Teillieferung beglichen und auf dem Konto von Kirste e.K. eingegangen sein.
Ist eine Zahlung 10 Tage nach Fälligkeit nicht verbucht, kommen, unbeschadet weitergehender Rechte der K.& K, vom Fälligkeitsdatum ab Zinsen in Höhe der von Kirste e.K. selbst zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 5 von Hundert Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinsatz gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu verzinsen sowie alle zusätzlich entstehenden Bearbeitungskosten in Anrechnung, ohne das es einerInverzugsetzung bedarf. Zahlungen dürfen nur auf das von der Kirste e.K. angegebene Konto ergehen. Zahlungen an Mitarbeiter der Kirste e.K. sind unzulässig.
c) Zahlungszusicherung:
Übersteigt der zu liefernde Warenwert 3.000,00 € / Brutto- Auftragssumme, so ist von vom Käufer bzw. seiner finanzierenden Bank der K. & K. unaufgefordert eine vorbehaltlose Zahlungssicherheit zu Gunsten der Kirste e.K. auszustellen und dieser auszuhändigen. Liegt diese der Kirste e.K. vor der Lieferdisposition nicht vor, verschiebt sich die Anlieferung der Ware. Ersatzweise gilt die Zahlung der Auftragssumme, bzw. Teilbetrag bei Teillieferung, vor Anlieferung auf das dem Käufer bekannt gemachte Konto der K. & K. als vereinbart.

7. Eigentumsvorbehalt:
Alle von Kirste e.K. gelieferten Baustoffe und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Kirste e.K. deren Eigentum. Weiterveräußerung,
Verpfändung oder Einräumung von Rechten an der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Käufer nicht berechtigt, die Vorbehaltsware
einzubauen, sondern verpflichtet, sie gesondert zu lagern und als Eigentum der Kirste e.K. zu kennzeichnen.

8. Gewährleistung:
Der Käufer hat die Ware bei Erhalt sofort zu untersuchen und mengenmäßige und qualitative Abweichungen sowie offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Etwaige Beanstandungen sind auf dem Lieferschein unter Gegenbestätigung des Frachtführers zu vermerken und der Kirste e.K. umgehend schriftlich bekanntzugeben. Für nachweislich fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen erfolgt nach Wahl von Kirste e.K. entweder Gutschrift oder Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Alle weiteren
Ansprüche auf Schadenersatz, Rücktritt, Verzugsstrafen etc. sind ausgeschlossen. Für den Fall des Fehlschlagens von Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung steht dem Käufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung zu. Vom Käufer reklamierte Teile dürfen nicht mehr eingebaut werden.
Geschieht dies dennoch, wird K.& K von jeglicher Gewährleistungspflicht insoweit frei.

9. Rücktritt vom Vertrag / Rücktrittsfolgen:
Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, so kann Kirste e.K. von diesem Vertrag nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Rücktrittsankündigung zurücktreten. Die ggf. gesondert gelagerte unbezahlte Kommissionsware des Käufers wird dem Lagerbestand der Kirste e.K. zugeführt.

10. Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Wir sind nicht bereit, an diesem Verfahren teilzunehmen.
 
11. Sonstige Vereinbarungen:
Der Käufer gestattet der Kirste e.K. , Hinweisschilder an der Baustelle anzubringen und das Bauwerk während der Bauzeit zu Besichtigungszwecken zur Verfügung zu stellen sofern dies den Bauablauf nicht behindert. K.& K ist zu Änderungen von Art und Beschaffenheit der Baustoffe und Materialien berechtigt, soweit Änderungen dem Käufer zuzumuten sind und Qualität und Wert des Vorhabens dadurch nicht gemindert werden. Ergänzend zu diesen Bestimmungen und in Zweifelsfällen gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), und die Verdingungsordnung für Lieferungen (VOL) in ihrer jeweils neuesten Fassung. Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit gesetzlich zulässig der Firmensitz der K.& K vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass sie in ihrer gültigen Fassung dem verfolgten Zweck nahekommt. Mehrere Käufer bevollmächtigen sich unwiderruflich gegenseitig untereinander dergestalt, dass jeder Käufer ermächtigt ist, alle Erklärungen für und gegen alle anderen Käufer abzugeben und entgegenzunehmen.